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Nachlassabwicklung

Der Sterbefall ist eingetreten.

Wie stellt sich nun die Situation für BetreuerInnen bzw. Bevollmächtigte dar?

Reinhold_reichert_nachlassberatung

Beratung bei Nachlassangelegenheiten

Dass eine gerichtliche Betreuung offiziell mit dem Tod endet, scheint auf den ersten Blick eine klare Regelung zu sein. Dennoch stellen sich hier für den Betreuer oder die Betreuerin möglicherweisen Fragen zur unmittelbar mit dem Tod verbundenen Verantwortlichkeit. Auch wenn eine Vollmacht „über den Tod hinaus“ erteilt wurde, entstehen neue Fragen – insbesondere solche zu Formalitäten bei Nachlassangelegenheiten:

  • Wann genau endet die Zuständigkeit als Betreuer bzw. Betreuerin?
  • Welche Handlungsoptionen bestehen bei Vollmachten über den Tod hinaus?
  • Wo liegen die Schnittstellen zwischen der Tätigkeit als Bevollmächtigter und der Abwicklung des Nachlasses?
  • Welche Risiken für den oder die Tätige sind bei einer Bevollmächtigung über den Tod hinaus zu beachten?

Ich informieren und berate Sie gerne über die erforderlichen Formalitäten nach dem Tod eines Menschen und in welcher Form Sie die Nachlassabwicklung regeln können. Allerdings ersetzt dies keine juristische Beratung. Im Idealfall ist diese bereits vorausgegangen.

Bildrechte Adobe Stock von jat306

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