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Akutsituation

Durch eine schwere Erkrankung ist akuter Handlungsbedarf eingetreten.

Was ist nun zu tun – auch wenn keine Verfügungen vorliegen?

beratung_akutpflege

Beistand in einer Akutsituation

Der Vorsorgefall kann schleichend (z. B. bei einer Demenzerkrankung) oder aber plötzlich und unerwartet eintreten (z.B. nach einem Unfall). Unabhängig davon ist eine solche Situation eine große Herausforderung für den oder die Bevollmächtigte bezüglich der Einleitung geeigneter bzw. erforderlicher Maßnahmen. Für die jeweilige Entscheidung in einer Akutsituation können sich zum Beispiel folgende Fragen stellen:

  • Zu welchem Zeitpunkt und wem muss eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung vorgelegt werden?
  • Kann der oder die Betroffene noch Verfügungen treffen oder muss das Betreuungsgericht eingeschaltet werden?
  • Wie kann eine gute stationäre oder ambulante Versorgung – ggf. einschließlich einer palliativen Begleitung – sichergestellt werden?
  • Was ist zu tun, wenn der oder die Vollmachtgebende in der Akutsituation alle Hilfen ablehnt?

Zu diesen und ggf. anderen persönlichen Fragen berate ich Sie gerne über die potenziellen Möglichkeiten. Von vielen Institutionen, Behörden und Einrichtungen können Sie Beistand und Unterstützung erwarten. Darüber sollten Sie informiert sein.

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