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Unterstützung bei Ihrer Vorsorgeplanung

Es kommt manchmal anders als gedacht.

Wie lässt sich durch Vollmachten, Patienten– und Betreuungsverfügungen vorsorgen?

Vorsorgeverfuegung_reinhard_Reichert

Beratung zur Vorsorgeplanung

Die Notwendigkeit, Vorsorge für das Alter oder für eine Erkrankungssituation zu treffen, verankert sich mehr und mehr im Bewusstsein unserer Gesellschaft. Das zeigt sich z.B. in der wachsenden Zahl von Formularangeboten in standardisierter Form. Aber die individuelle Vorsorgeplanung reicht weit über das Ausfüllen einer standardisierten Vorlage hinaus. Es sind zahlreiche Vorüberlegungen notwendig, damit später die richtigen Entscheidungen für die erkrankte Person getroffen werden können. Zum Beispiel:

  • Welcher Handlungsbedarf kann im schweren Krankheitsfall bestehen und was muss hierfür vorab geregelt werden?
  • Welche Formalitäten sind bei der Erstellung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu beachten?
  • Wie können standardisierte Formulierungen zur Vorsorge auf eine sehr individuelle Situation übertragen werden?
  • Was ist mit den Begriffen ‚Innenverhältnis‘ und ‚Außenverhältnis‘ gemeint?
  • Was kann ich durch die Erstellung von Vorsorgeverfügungen meinen Familienangehörigen im Ernstfall überhaupt zumuten?
  • Was kann meine Familie im schicksalhaften Krankheits- oder Pflegefall selbst leisten und inwieweit benötige ich möglicherweise Hilfe von außen?
  • Soll die Vollmacht mit dem Tod enden oder darüber hinaus gelten?
  • …. oder  haben Sie eine ganz eigene Frage?

Ich bewerte gerne Ihre eventuell bereits vorhandenen Verfügungen nach ihrer Praxistauglichkeit und ob die  Formvorschriften eingehalten worden sind. Auch unterstütze ich Sie kompetent bei Ihren ersten Überlegungen zur Vorsorgeplanung.

Bildrechte Adobe Stock von snowing12

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