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Vorsorgeberatung

Sie haben viele und zum Teil ganz konkrete Fragen.
Gemeinsam finden wir Lösungen.

Reinhold_Reichert

Reinhold Reichert

Dipl.-Sozialpädagoge (FH) mit kaufm. Ausbildung

  • 30 Jahre Erfahrung als amtsgerichtlich bestellter Berufsbetreuer
  • 20 Jahre Leitung einer Beratungsstelle für Vorsorgeverfügungen
  • 17 Jahre Praxis als Testamentsvollstrecker

Vorsorgen ist mein Thema.
Profitieren Sie von meiner Erfahrung und meinen Fachkenntnissen.

Vorsorgeplanung

Es kommt manchmal anders als gedacht. Wie lässt sich durch Vollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen vorsorgen?

Weitere Informationen zur Vorsorgeplanung finden Sie hier.

Akutsituation

Durch eine schwere Erkrankung ist akuter Handlungsbedarf eingetreten. Was ist nun zu tun – auch wenn keine Verfügungen vorliegen?

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bürokratie

BetreuerInnen und Bevollmächtigte sind immer auch mit administrativen Herausforderungen konfrontiert. Auf welche Anforderungen muss man sich konkret einstellen?

Weitere Informationen finden Sie hier.

Nachlassabwicklung

Der Sterbefall ist eingetreten. Wie stellt sich nun die Situation für BetreuerInnen bzw. Bevollmächtigte dar?

Weitere Informationen finden Sie hier.

Ich biete Vorträge an

Infoveranstaltungen zur Vorsorge

Durch meine Vorträge werden interessierte Besucher und Besucherinnen in die Lage versetzt, die Unterschiede der Wirksamkeit von Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung zu verstehen.

In einem zweistündigen Vortrag erhalten Firmen, Vereine, Familien und Kleingruppen Basiswissen rund um das Thema „Vorsorgen“. Nach der Info-Veranstaltung sollten die TeilnehmerInnen vor allem nachvollziehen können, für welche Lebensbereiche sie vorsorgen müssen (z.B. Gesundheit, Vermögens- und Geldangelegenheiten, Aufenthalts- und Unterbringungsbestimmung) und welche rechtlichen Bestimmungen dabei zu beachten sind. Dieses Basiswissen ist eine gute Voraussetzung, um sich bei Bedarf gezielt individuell beraten zu lassen.

In meinem Blog finden Sie viele Artikel zu den Themen.

Bitte beachten Sie:

Vorsorgeberatung ist in vielen Fällen Rechtsberatung und in unserem bestehenden Rechtssystem den Juristen (Anwälte und Notare) vorbehalten. Meine Beratungstätigkeiten beziehen sich auf die praktische Relevanz der Verfügungen. Dies ersetzt keine Rechtsberatung. Allerdinge dürfen auch Mitarbeiter von Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen rechtlich beraten. Ich empfehle sich vorrangig dort beraten zu lassen. Die Mitarbeiter verfügen meist über das notwendige rechtliche Wissen und haben oft jahrelange Erfahrungen als gerichtliche Betreuer. Damit wissen sie, was es heißt, einen anderen hilfsbedürftigen Menschen zu vertreten.

Bildrechte Adobe Stock von naka, Peter Maszlen, Thaut Images

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